Seit 24.11.2021 ist nun das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten und dies sieht vor, dass Besucher (nicht Patienten) in medizinischen Einrichtungen einen gültigen Antigen- oder PCR-Test von einer zugelassenen Stelle nachweisen müssen.
Grundsätzlich müssen alle Besucher (nicht Patienten) der Praxis ein Testergebnis nachweisen.
Testzentren in der Region finden Sie hier:
https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/corona-testzentren.php#testzentren-in-der-region-kassel
Ausgenommen hiervon sind nun:
- Unabdingbare Begleitpersonen, insbesondere die Begleitung von Minderjährigen
- Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Praxen betreten (z. B. Rettungsdienste, Gesundheitsamt)
- Sowie Personen, die die Praxen nur kurzzeitig (Richtwert unter 15 Min.) im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich (z. B. Post- und Paketboten oder Anlieferer) betreten.
https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Homepage/Weitere_Themen/Corona-Newsletter_LZKH_KZVH_241121.pdf