25
NOV
2021

Test-Regelung für Besucher

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Seit 24.11.2021 ist nun das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten und dies sieht vor, dass Besucher (nicht Patienten) in medizinischen Einrichtungen einen gültigen Antigen- oder PCR-Test von einer zugelassenen Stelle nachweisen müssen.

Grundsätzlich müssen alle Besucher (nicht Patienten) der Praxis ein Testergebnis nachweisen.

Testzentren in der Region finden Sie hier:

https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/corona-testzentren.php#testzentren-in-der-region-kassel

Ausgenommen hiervon sind nun:

  • Unabdingbare Begleitpersonen, insbesondere die Begleitung von Minderjährigen
  • Personen, die in Eilfällen oder aufgrund hoheitlicher Befugnisse die Praxen betreten (z. B. Rettungsdienste, Gesundheitsamt)
  • Sowie Personen, die die Praxen nur kurzzeitig (Richtwert unter 15 Min.) im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich (z. B. Post- und Paketboten oder Anlieferer) betreten.

https://www.lzkh.de/fileadmin/user_upload/Homepage/Weitere_Themen/Corona-Newsletter_LZKH_KZVH_241121.pdf

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